Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Bezug auf freie Arbeitsplätze in Deutschland !
Gespeichert von Dr. Volker Hertwig am 6. September 2013 - 14:58Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 29.08.2013 (Az. 2 AZR 809/12) eine teilweise Betriebsverlagerung ins Ausland als Grund für eine Kündigung von Arbeitsverhältnissen bestätigt.
Ein Unternehmen der Textilindustrie hatte ursprünglich Produktionsbetriebe in Nordrhein-Westfalen und in Tschechien. Im Jahre 2011 verlagerte man die gesamte Produktion nach Tschechien, in Deutschland verblieb nur noch die Verwaltung nebst kaufmännischem Bereich. Alle in Nordrhein-Westfalen beschäftigten Produktionsmitarbeiter wurden aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.