Wir vertreten und beraten Sie außergerichtlich und gerichtlich im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht.
Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Miet- oder Pachtvertrag durch einen Anwalt maßgeschneidert für Ihre Belange erstellt haben möchten. Auch wenn Sie nur einzelne Vertragsklauseln, Nachträge oder zusätzliche Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag von einem Anwalt prüfen oder speziell für Ihre Zwecke formulieren lassen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zudem beraten wir Sie gerne in Bezug auf
- Kündigungsmöglichkeiten
- Gewährleistung
- Verhandlungen mit Mieter oder Vermieter
- Probleme bzgl. Instandsetzungen, Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen
- Betriebskosten
- Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Durchsetzung von Mietrückständen
Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts. In diesem Sinne umfasst unser Tätigkeitsbereich im Wohnungseigentumsrecht unter anderem:
- Erstellung von Beschlussvorlagen
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Zielorientierte Zwangsvollstreckung
- Verwaltervertragsrecht
- Erstellung und Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Cross-Over-Tätigkeiten Baurecht/Mangelgewährleistung/Wohnungseigentumsrecht
- Cross-Over-Tätigkeiten Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht
- Kompetenzstreitigkeiten
- Bauträgerverträge
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind: