Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:
- Deutsche- und internationale Ehescheidungen
- Unterhaltsrecht
- Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Kindschaftsrecht
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
Das Familienrecht berührt mit den dort zu treffenden Entscheidungen sämtliche beteiligte Personen in einem überaus sensiblen Lebensbereich.
Steht bspw. eine Heirat an, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen.
Ist die Ehe hingegen gescheitert, besteht rund um die Scheidung der Ehe besonderer Beratungs- und Handlungsbedarf. Für Frau, Mann und Kind geht es dann um Fragen des Sorgerechts, des Unterhalts und um Vermögensauseinandersetzungen. Manchmal ist es für die Betroffenen nicht ganz leicht, sich mit diesen Rechtsangelegenheiten konkret zu befassen und es kann Überwindung kosten einen fachlichen Rat einzuholen. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge im Familienrecht sollten Sie sich jedoch zur Vermeidung von Nachteilen finanzieller oder anderer Art frühzeitig beraten lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind: