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Dr. Martin Hoeft |
„Gerne stehen wir Ihnen in Notariatsangelegenheit zur Verfügung. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich.“
Aufgaben eines Notars
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen.
Der Notar ist zuständig für die Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Fotokopien.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften – z.B. Grundstückskaufvertrag oder die Gründung einer GmbH – ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Daneben berät der Notar zu rechtlichen Themen.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
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Immobilien:
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden -
Ehe, Partnerschaft und Familie:
Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Adoption -
Erbe und Schenkung:
Testamente und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erfolge, Schenkungsvertrag, Testamentsvollstreckung -
Unternehmen:
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen -
Vorsorgevollmacht:
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung