Im Bereich Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um den Straßenverkehr. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die zivilrechtliche Abwicklung beim Autokauf, eines Verkehrsunfalles und für Ihre Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Verkehrshaftungsrecht
- Personen- und Sachschaden
- Verkehrsvertragsrecht u.a. Autokauf und KFZ-Leasing
- Verkehrsmedizin/Toxikologie
- Versicherungsrecht, insb. das Recht der Kraftfahrt- und der Kaskoversicherung sowie die Grundzüge der Personenversicherungen
- Verkehrssstrafrecht, Strafverfahrensrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht, insb. das Recht der Fahrerlaubnis
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Allein durch die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit einem unabhängigen Sachverständigen kann vermieden werden, dass Geschädigte nach einem Verkehrsunfall Nachteile erleiden. Wir unterstützen Sie, um Ihre berechtigten Ansprüche (Schmerzensgeldanspruch, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden oder vermehrte Bedürfnisse) infolge eines Verkehrsunfalles nicht nur schnell, sondern auch vollständig und rechtssicher durchzusetzen.
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind: