Patientenrechte in den Medien

In der Nachrichtensendung „buten un binnen um 6“ von Radio Bremen am 17.06.2013 kritisierte Dr. Volker Hertwig in einem Kurzinterview das neue Patientenrechtegesetz und rügt, dass falsch behandelte Patienten nach wie vor sowohl den Behandlungsfehler des Arztes als auch dessen Kausalität für den Schaden beweisen muss.

Am gleichen Tage hat Dr. Volker Hertwig in der Sendereihe „Recht so!“ des Norddeutschen Rundfunks N3 einen spektakulären Arzthaftungsfall präsentiert, in dem eine falsch behandelten Patienten in einem 7 Jahre langen Prozess mit zahlreichen Sachverständigengutachten letztendlich Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche realisieren konnte. Sehen Sie hierzu den nachfolgenden Link, wobei der Beitrag bei 6:28 Min. beginnt:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/recht_so/rechtso127.html