Weblog von Dr. Volker Hertwig

Kreismeisterschaft Tischtennis

Mit einem fulminanten 9:0 im letzten Punktspiel sicherte sich die 3. Herrenmannschaft des FC Hansa Schwanewede die Meisterschaft in der 3. Kreisklasse Osterholz uneinholbar vor dem schärfsten Konkurrenten aus Worpswede.

Gespielt wurde in Trikots, die von der Rechtsanwalts- und Notarsozietät Dr. Wagner, Ohrt & Partner gesponsert wurden. Der Verfasser und Mitsponsor (ganz rechts) war an der Meisterschaft beteiligt.

Medizin 2.0 - Medizin ohne Grenzen

Die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. befasst sich auf dem XXVI. Kölner Symposium am 27.09.2014 (im Dorint Hotel Köln Am Heumarkt) mit dem Anteil moderner Technik an medizinischer Behandlung. Dabei wird im ersten  Teil bereits real existierende Technik diskutiert, und zwar Telemedizin einerseits und  die elektronische Patientenakte als ärztliche Dokumentation andererseits.

 

13.000,00 € Schadensersatz und Schmerzensgeld für fehlerhafte Finger-Operation

Medizinrecht - Fotolia_26743113Durch einen außergerichtlichen Vergleich konnten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von insgesamt € 13.000,00 realisiert werden für ein 11-jähriges Mädchen, das wegen einer Krümmung des rechten kleinen Fingers operiert worden war. Dabei konnte den Ärzten ein Diagnosefehler nachgewiesen werden, die angeborene Beugekontraktur eines Fingergelenkes („Kamptodaktylie“) nicht erkannt zu haben. Diese dauerhafte Muskelverkürzung wird üblicherweise lediglich physikalisch therapiert. Stattdessen war eine Korrekturosteotomie vorgenommen worden, die zu einer Knochennekrose mit Deformierung des Fingergliedes geführt hat.

Gesetz bietet kaum mehr Schutz

Fotolia_26743113 © seen / Fotolia.comSeit gut einem halben Jahr ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Stellung der Patienten stärkt es nicht, meint Rechtsanwalt Volker Hertwig in einem Beitrag für das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissenschaft G + G Gesundheit und Gesellschaft Ausgabe 11/2013. Denn der Gesetzgeber hat im Großen und Ganzen nur die gängige Rechtsprechung in Paragrafen gegossen.

Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Bezug auf freie Arbeitsplätze in Deutschland !

Fotolia_38969282 © michaeljung / Fotolia.comDas Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 29.08.2013 (Az. 2 AZR 809/12) eine teilweise Betriebsverlagerung ins Ausland als Grund für eine Kündigung von Arbeitsverhältnissen bestätigt.

Ein Unternehmen der Textilindustrie hatte ursprünglich Produktionsbetriebe in Nordrhein-Westfalen und in Tschechien. Im Jahre 2011 verlagerte man die gesamte Produktion nach Tschechien, in Deutschland verblieb nur noch die Verwaltung nebst kaufmännischem Bereich. Alle in Nordrhein-Westfalen beschäftigten Produktionsmitarbeiter wurden aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.

Standardchaos - Der Sachverständige im Dickicht von Jurisprudenz und Medizin

§ 630a Abs. 2 BGB bestimmt - als eine der zentralen Vorschriften des neuen Patientenrechts -, dass die Behandlung  nach dem zum Zeitpunkt bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard zu erfolgen hat.

Die Schwierigkeiten bei der Definition der Standards bleiben jedoch der Praxis überlassen, oft genug mündet das in eine "Schlacht der Gutachter".

Patientenrechte in den Medien

In der Nachrichtensendung „buten un binnen um 6“ von Radio Bremen am 17.06.2013 kritisierte Dr. Volker Hertwig in einem Kurzinterview das neue Patientenrechtegesetz und rügt, dass falsch behandelte Patienten nach wie vor sowohl den Behandlungsfehler des Arztes als auch dessen Kausalität für den Schaden beweisen muss.

Am gleichen Tage hat Dr. Volker Hertwig in der Sendereihe „Recht so!“ des Norddeutschen Rundfunks N3 einen spektakulären Arzthaftungsfall präsentiert, in dem eine falsch behandelten Patienten in einem 7 Jahre langen Prozess mit zahlreichen Sachverständigengutachten letztendlich Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche realisieren konnte.

Pressemitteilung - Patientenrechtegesetz: eine Mogelpackung!?

Patientenrechtegesetz - Fotolia_26743113 © seen / Fotolia.comBremen. Ende Februar ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" in Kraft getreten.
Dr. Volker Hertwig, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. und Rechtsanwalt in der Sozietät Dr. Wagner, Ohrt & Partner in Bremen, begrüßt das neue Gesetz, bezweifelt aber, dass es die Rechte von Patienten tatsächlich verbessert.

Patienten sind immer noch von fairer Begutachtung abhängig 

Dr. Volker Hertwig berät und vertritt seit 30 Jahren Patienten und Krankenkassen bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach ärztlichen Behandlungsfehlern im gesamten Bundesgebiet. Er sagt: "Der Gesetzgeber hat sich darauf beschränkt, im Patientenrechtegesetz zusammenzufassen, was für die aktuelle Rechtsprechung längst gilt. Aber weitergehende Forderungen , z.B. nach einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung oder zumindest einem Härtefond hat der Gesetzgeber ebenso nicht berücksichtigt, wie Überlegungen zu grundlegenden Beweiserleichterungen. Nach wie vor muss der Patient sowohl beweisen, dass die Behandlung fehlerhaft war, als auch die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für einen gesundheitlichen Schaden. Mehr denn je bleibt der Patient somit angewiesen auf eine faire Begutachtung durch medizinische Sachverständige und anwaltliche Beratung, die nicht nur fundierte juristische Kenntnisse, sondern auch ein medizinisches Basiswissen erfordert“ sagt Hertwig.

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