Pressemitteilung - Patientenrechtegesetz: eine Mogelpackung!?

Patientenrechtegesetz - Fotolia_26743113 © seen / Fotolia.comBremen. Ende Februar ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" in Kraft getreten.
Dr. Volker Hertwig, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. und Rechtsanwalt in der Sozietät Dr. Wagner, Ohrt & Partner in Bremen, begrüßt das neue Gesetz, bezweifelt aber, dass es die Rechte von Patienten tatsächlich verbessert.

Patienten sind immer noch von fairer Begutachtung abhängig 

Dr. Volker Hertwig berät und vertritt seit 30 Jahren Patienten und Krankenkassen bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach ärztlichen Behandlungsfehlern im gesamten Bundesgebiet. Er sagt: "Der Gesetzgeber hat sich darauf beschränkt, im Patientenrechtegesetz zusammenzufassen, was für die aktuelle Rechtsprechung längst gilt. Aber weitergehende Forderungen , z.B. nach einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung oder zumindest einem Härtefond hat der Gesetzgeber ebenso nicht berücksichtigt, wie Überlegungen zu grundlegenden Beweiserleichterungen. Nach wie vor muss der Patient sowohl beweisen, dass die Behandlung fehlerhaft war, als auch die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für einen gesundheitlichen Schaden. Mehr denn je bleibt der Patient somit angewiesen auf eine faire Begutachtung durch medizinische Sachverständige und anwaltliche Beratung, die nicht nur fundierte juristische Kenntnisse, sondern auch ein medizinisches Basiswissen erfordert“ sagt Hertwig.

Patientenrechtegesetz hat Signalwirkung

„Dennoch, das Gesetz sensibilisiert Patienten ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen“, erklärt Hertwig. „Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die Dokumentation der ärztlichen Behandlung angehoben und die Pflichten zur Aufklärung des Patienten präzisiert. Und schließlich bietet das Patientenrecht auch eine Chance, Arzthaftungsprozesse zu versachlichen, da das neue Gesetz einen Behandlungsfehler lediglich als Vertragsverletzung definiert. Dies macht den häufig sehr emotionalen Umweg über das Strafrecht entbehrlich, wonach ein ärztlicher Eingriff grundsätzlich als Körperverletzung zu werten war.“

Versprechen für die Zukunft

Dr. Herwig resümiert: "Den Titel des Gesetzes verstehe ich als Versprechen für die Zukunft. Tatsächlich sind die Rechte für Patienten heute noch nicht verbessert. Lediglich die aktuelle Rechtsprechung wurde gesetzlich verankert."

--Ende der Pressemitteilung--

Weitere Informationen:

Die Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., gegründet 1986, mit Sitz in Sindelfingen, ist eine Vereinigung von spezialisierten Rechtsanwälten, als ordentliche Mitglieder und Ärzten, als außerordentliche Mitglieder, die eng mit Juristen und Medizinern aus Verwaltung, Wissenschaft und Lehre auf dem Gebiet des Medizinrechts zusammenarbeitet und gezielt Fortbildungen auf diesem Gebiet fördert. Darüberhinaus fördert die Arbeitsgemeinschaft die Kooperation und gegenseitige Information ihrer Mitglieder und den interdisziplinären Austausch zwischen Medizin und Recht. Hierzu dienen Weiterbildungsveranstaltungen in den wichtigsten medizinischen Fachgebieten, regionale Workshops und das jährliche .Kölner Symposium" Anfang November. Mehr: www.medrecht.de

Rechtsanwalt Dr. Volker Hertwig
berät und vertritt seit 30 Jahren Patienten und Krankenkassen bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach ärztlichen Behandlungsfehlern außergerichtlich und gerichtlich im gesamten Bundesgebiet. Die meisten seiner Fälle stammen aus den Fachgebieten der Chirurgie und der Inneren Medizin, zunehmend aber auch aus den Bereichen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Zahnmedizin und Augenheilkunde. Anfang Mai ist Rechtsanwalt Dr. Volker Hertwig in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. gewählt worden. Schwerpunkt seiner Vorstandstätigkeit wird die Information von Patienten zu Chancen und Möglichkeiten des neuen Patientenrechtegesetzes sein.

Weiterhin wird sich Hertwig auf die Verzahnung der gemeinsamen medizinischen Weiterbildung von Richtern und Rechtsanwälten sowie die juristische Fortbildung von Ärzten und Sachverständigen konzentrieren, damit im Gerichtssaal Kommunikationsschranken abgebaut werden und "die gleiche Sprache" gesprochen werden kann. Dr. Hertwig ist 58 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Töchter und zwei Stiefsöhne.

Pressekontakt
Dr. Volker Hertwig steht Ihnen für Hintergrundinformationen, Gespräche oder Interviews, insbesondere zum aktuellen Thema „Patientenrechtegesetz" gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Dr. Volker Hertwig
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