Aufsehenerregendes EUGH Urteil verbessert Chancen für Verbraucher beim Darlehenswiderruf
Gespeichert von Wolfgang Ohrt am 16. April 2020 - 15:54Der EUGH hat die bisherige Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an die Verständlichkeit einer Widerrufsbelehrung zugunsten der Verbraucher korrigiert. Mit Urteil vom 26.03.2020 (Az.: C – 66/19) hat er im Rahmen einer Vorabentscheidung auf eine Vorlage des Landgerichts Saarbrücken hin zur Auslegung der EU-Kreditrichtlinie 2008/48 Stellung genommen und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen: