"Acht auf einen Streich" - Hohes Schmerzensgeld für Höllenqualen beim Kieferchirurgen
Gespeichert von Dr. Volker Hertwig am 24. April 2013 - 14:02Das Landgericht Bremen hatte im April 2013 über eine Klage einer von unserer Sozietät vertretenen Patientin zu entscheiden, die von ihrem Zahnarzt zum Kieferchirurgen überwiesen wurde mit der Bitte, zur Vorbereitung einer langfristigen prothetischen Versorgung einen Schneidezahn und einen Backenzahn im Oberkiefer rechts zu entfernen. Dieser Operation hatte die Patientin schriftlich zugestimmt.
Tatsächlich sind ihr in einer (!) Sitzung insgesamt acht Zähne im Oberkiefer gezogen worden, die nach Auffassung des Kieferchirurgen nicht mehr erhaltungsfähig waren. Die schriftliche Zustimmung zu dieser exzessiven Operationserweiterung hat die Patientin nach ihrer Erinnerung erst am Ende der Operation geleistet, nach dem Vortrag des Kieferchirurgen während der Operation.