§ 630a Abs. 2 BGB bestimmt - als eine der zentralen Vorschriften des neuen Patientenrechts -, dass die Behandlung nach dem zum Zeitpunkt bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard zu erfolgen hat.
Die Schwierigkeiten bei der Definition der Standards bleiben jedoch der Praxis überlassen, oft genug mündet das in eine "Schlacht der Gutachter".
Die seit 1986 bestehende Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht bemüht sich auf Ihrem XXV. Kölner Symposium um Wege aus diesem Dickicht. Hochkarätige Referenten werden sich der Fragestellung aus zivilrechtlicher, sozialrechtlicher und medizinischer Sicht nähern bis hin zu "Leitlinien für Sachverständige".
Der komplette Ablauf und Gelegenheit zur Anmeldung finden sich auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft
Als einer der Moderatoren würde ich mich freuen, möglichst viele von Ihnen im November in Köln begrüßen zu dürfen.