Sozietät Dr. Wagner, Ohrt und Partner - Rechtsanwälte und Notar
Contrescarpe 10, 28203 Bremen - +49 (0) 421-33581-0 - auctor [at] wagner-ohrt.de

„Unsere Leistung misst sich am Erfolg für den Mandanten“

Seit über 40 Jahren engagieren wir uns als Anwälte und Notare für die Interessen und Anliegen unserer Mandanten. Die Sozietät Dr. Wagner, Ohrt & Partner wurde am 1. März 1977 durch die Anwaltsnotare Dr. Günter Wagner und Wolfgang W. Ohrt gegründet. Zusammen mit der Rechtsanwältin und Notarin Maria Wagner und weiteren Partnern entwickelte sich die Kanzlei schnell zu einer auch überregional und international tätigen Anwalts- und Notariatskanzlei. Die Sozietät Dr. Wagner, Ohrt & Partner ist eingebunden in das internationale Anwaltsnetzwerk Ars Legis mit Partnerbüros in fast allen europäischen Ländern. Wir bieten mit unseren Rechtsanwält(inn)en bzw. Notaren einen modernen dienstleistungsorientierten Service für die gewerbliche Wirtschaft aus Industrie und Mittelstand, öffentliche Rechtsträger, Freiberufler und Privatpersonen. Unser Ziel ist eine langfristige partnerschaftliche Zusammenarbeit und eine kontinuierliche und auf Dauer angelegte Betreuung unserer Mandantinnen und Mandanten.

Wir machen uns stark für Ihre Interessen, entwickeln Konflikt- und Problemvermeidungsstrategien und kämpfen nachhaltig für Ihre Rechte.

„Engagement  …. zeichnet uns als Ihre Anwältinnen und Anwälte aus.“


Aufsehenerregendes EUGH Urteil verbessert Chancen für Verbraucher beim Darlehenswiderruf

Der EUGH hat die bisherige Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an die Verständlichkeit einer Widerrufsbelehrung zugunsten der Verbraucher korrigiert. Mit Urteil vom 26.03.2020 (Az.: C – 66/19) hat er im Rahmen einer Vorabentscheidung auf eine Vorlage des Landgerichts Saarbrücken hin zur Auslegung der EU-Kreditrichtlinie 2008/48 Stellung genommen und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Sparkasse beruft sich zu Unrecht auf Verjährung gegenüber Erstattungsanspruch von Kontoführungsgebühren

Das Amtsgericht Bremen hat jetzt mit einem von WOP erstrittenenen Urteil vom 12.10.2015 (AZ: 18 C 236/15) entschieden, dass der Anspruch auf Rückerstattung der von einer Sparkasse zu Unrecht einbehaltenen Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten bis zur Entscheidung des BGH vom 07.06.2011 (AZ: XI ZR 388/10) der kenntnisunabhängigen zehnjährigen Verjährungsfrist unterliegt. Die Sparkasse hatte sich insoweit zu Unrecht auf Verjährung berufen und die rechtsgrundlos einbehaltenen Kontoführungsgebühren für den Zeitraum 2005 bis einschl. 2008 nicht erstattet.

Treuwidriger Vergleich zur Frage der Treuwidrigkeit des Darlehenswiderrufs

Die angekündigte mündliche Verhandlung des BGH vom 23.06.2015 über die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 26.02.2014 (13 U 71/13) zur Frage, ob der Widerruf von Darlehen wegen falscher Widerrufsbelehrung auch 3 Jahre nach Ablösung der Darlehen möglich oder verwirkt ist, hat leider nicht stattgefunden wegen Rücknahme der Revision. Worum ging es?

Kreismeisterschaft Tischtennis

Mit einem fulminanten 9:0 im letzten Punktspiel sicherte sich die 3. Herrenmannschaft des FC Hansa Schwanewede die Meisterschaft in der 3. Kreisklasse Osterholz uneinholbar vor dem schärfsten Konkurrenten aus Worpswede.

Gespielt wurde in Trikots, die von der Rechtsanwalts- und Notarsozietät Dr. Wagner, Ohrt & Partner gesponsert wurden. Der Verfasser und Mitsponsor (ganz rechts) war an der Meisterschaft beteiligt.

Medizin 2.0 - Medizin ohne Grenzen

Die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. befasst sich auf dem XXVI. Kölner Symposium am 27.09.2014 (im Dorint Hotel Köln Am Heumarkt) mit dem Anteil moderner Technik an medizinischer Behandlung. Dabei wird im ersten  Teil bereits real existierende Technik diskutiert, und zwar Telemedizin einerseits und  die elektronische Patientenakte als ärztliche Dokumentation andererseits.

 

13.000,00 € Schadensersatz und Schmerzensgeld für fehlerhafte Finger-Operation

Medizinrecht - Fotolia_26743113Durch einen außergerichtlichen Vergleich konnten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von insgesamt € 13.000,00 realisiert werden für ein 11-jähriges Mädchen, das wegen einer Krümmung des rechten kleinen Fingers operiert worden war. Dabei konnte den Ärzten ein Diagnosefehler nachgewiesen werden, die angeborene Beugekontraktur eines Fingergelenkes („Kamptodaktylie“) nicht erkannt zu haben. Diese dauerhafte Muskelverkürzung wird üblicherweise lediglich physikalisch therapiert. Stattdessen war eine Korrekturosteotomie vorgenommen worden, die zu einer Knochennekrose mit Deformierung des Fingergliedes geführt hat.

Vor 1949 nichtehelich Geborene - Weiter beim Erben benachteiligt

Erbrecht - Fotolia_38994138 © Sinisa Botas / Fotolia.comAbkömmlinge eines Erblassers sind gesetzliche Erben erster Ordnung im Sinne des § 1924 BGB. Nichteheliche Kinder waren nach ihrer Mutter schon immer voll erbberechtigt. Für ihre Erbfolge nach dem Vater gilt folgendes: Voraussetzung für das gesetzliche Erbrecht ist die Verwandtschaft mit dem Vater im Sinne der §§ 1592 ff. BGB.

Gesetz bietet kaum mehr Schutz

Fotolia_26743113 © seen / Fotolia.comSeit gut einem halben Jahr ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Stellung der Patienten stärkt es nicht, meint Rechtsanwalt Volker Hertwig in einem Beitrag für das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissenschaft G + G Gesundheit und Gesellschaft Ausgabe 11/2013. Denn der Gesetzgeber hat im Großen und Ganzen nur die gängige Rechtsprechung in Paragrafen gegossen.

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