Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Bezug auf freie Arbeitsplätze in Deutschland !
Gespeichert von Dr. Volker Hertwig am 6. September 2013 - 14:58
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 29.08.2013 (Az. 2 AZR 809/12) eine teilweise Betriebsverlagerung ins Ausland als Grund für eine Kündigung von Arbeitsverhältnissen bestätigt.
Ein Unternehmen der Textilindustrie hatte ursprünglich Produktionsbetriebe in Nordrhein-Westfalen und in Tschechien. Im Jahre 2011 verlagerte man die gesamte Produktion nach Tschechien, in Deutschland verblieb nur noch die Verwaltung nebst kaufmännischem Bereich. Alle in Nordrhein-Westfalen beschäftigten Produktionsmitarbeiter wurden aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.

§ 630a Abs. 2 BGB bestimmt - als eine der zentralen Vorschriften des neuen Patientenrechts -, dass die Behandlung nach dem zum Zeitpunkt bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard zu erfolgen hat.
In der Nachrichtensendung „buten un binnen um 6“ von Radio Bremen am 17.06.2013 kritisierte Dr. Volker Hertwig in einem Kurzinterview das neue Patientenrechtegesetz und rügt, dass falsch behandelte Patienten nach wie vor sowohl den Behandlungsfehler des Arztes als auch dessen Kausalität für den Schaden beweisen muss.
(und wie man sich dagegen wehrt)
Bremen. Ende Februar ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" in Kraft getreten.
Das Landgericht Bremen hatte im April 2013 über eine Klage einer von unserer Sozietät vertretenen Patientin zu entscheiden, die von ihrem Zahnarzt zum Kieferchirurgen überwiesen wurde mit der Bitte, zur Vorbereitung einer langfristigen prothetischen Versorgung einen Schneidezahn und einen Backenzahn im Oberkiefer rechts zu entfernen. Dieser Operation hatte die Patientin schriftlich zugestimmt.
Grundsätzlich besitzt jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt vier Wochen gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz. Definiert sind dort - für die 6-Tage-Woche - 24 Werktage. Wird in einem Betrieb lediglich - wie in den meisten Ingenieurbüros inzwischen üblich - an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage.