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Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Bezug auf freie Arbeitsplätze in Deutschland !

Fotolia_38969282 © michaeljung / Fotolia.comDas Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 29.08.2013 (Az. 2 AZR 809/12) eine teilweise Betriebsverlagerung ins Ausland als Grund für eine Kündigung von Arbeitsverhältnissen bestätigt.

Ein Unternehmen der Textilindustrie hatte ursprünglich Produktionsbetriebe in Nordrhein-Westfalen und in Tschechien. Im Jahre 2011 verlagerte man die gesamte Produktion nach Tschechien, in Deutschland verblieb nur noch die Verwaltung nebst kaufmännischem Bereich. Alle in Nordrhein-Westfalen beschäftigten Produktionsmitarbeiter wurden aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.

Standardchaos - Der Sachverständige im Dickicht von Jurisprudenz und Medizin

§ 630a Abs. 2 BGB bestimmt - als eine der zentralen Vorschriften des neuen Patientenrechts -, dass die Behandlung  nach dem zum Zeitpunkt bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard zu erfolgen hat.

Die Schwierigkeiten bei der Definition der Standards bleiben jedoch der Praxis überlassen, oft genug mündet das in eine "Schlacht der Gutachter".

Patientenrechte in den Medien

In der Nachrichtensendung „buten un binnen um 6“ von Radio Bremen am 17.06.2013 kritisierte Dr. Volker Hertwig in einem Kurzinterview das neue Patientenrechtegesetz und rügt, dass falsch behandelte Patienten nach wie vor sowohl den Behandlungsfehler des Arztes als auch dessen Kausalität für den Schaden beweisen muss.

Am gleichen Tage hat Dr. Volker Hertwig in der Sendereihe „Recht so!“ des Norddeutschen Rundfunks N3 einen spektakulären Arzthaftungsfall präsentiert, in dem eine falsch behandelten Patienten in einem 7 Jahre langen Prozess mit zahlreichen Sachverständigengutachten letztendlich Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche realisieren konnte.

Ärger mit der Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung - Fotolia_50666609 © Gina Sanders / Fotolia.com(und wie man sich dagegen wehrt)

In den heutigen Zeiten niedriger Zinsen nimmt die von der Kreditwirtschaft verlangte Vorfälligkeitsentschädigung oftmals beträchtliche Ausmaße an. Seit den Entscheidungen des BGH vom 01.07.1997 (XI ZR 267/96 und XI ZR 197/96) steht fest, dass der Kreditnehmer einen Anspruch auf Einwilligung in die vorzeitige Kreditabwicklung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hat, die die Interessen des Darlehnsgebers wahrt. Ein solcher Anspruch des Darlehnsnehmers besteht allerdings nur, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Vertragsauflösung hat. Dies wird nur für bestimmte Fallgruppen angenommen, z.B. Verkauf der Immobilie oder ein Nachfinanzierungsbedarf, der vom bisherigen Kreditgeber nicht gedeckt werden kann. In derartigen Fällen darf die Bank nicht jeden x-beliebigen Preis nehmen sondern muss die Differenz zwischen ihrer „vertraglich geschützten Zinserwartung“ und dem Wiederanlagezins einschließlich aller Vorteile, die ihr aus dem vorzeitigen Rückfluss der an sich weiter gebundenen Darlehnsmittel zufließen, errechnen.

Pressemitteilung - Patientenrechtegesetz: eine Mogelpackung!?

Patientenrechtegesetz - Fotolia_26743113 © seen / Fotolia.comBremen. Ende Februar ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" in Kraft getreten.
Dr. Volker Hertwig, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. und Rechtsanwalt in der Sozietät Dr. Wagner, Ohrt & Partner in Bremen, begrüßt das neue Gesetz, bezweifelt aber, dass es die Rechte von Patienten tatsächlich verbessert.

Patienten sind immer noch von fairer Begutachtung abhängig 

Dr. Volker Hertwig berät und vertritt seit 30 Jahren Patienten und Krankenkassen bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach ärztlichen Behandlungsfehlern im gesamten Bundesgebiet. Er sagt: "Der Gesetzgeber hat sich darauf beschränkt, im Patientenrechtegesetz zusammenzufassen, was für die aktuelle Rechtsprechung längst gilt. Aber weitergehende Forderungen , z.B. nach einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung oder zumindest einem Härtefond hat der Gesetzgeber ebenso nicht berücksichtigt, wie Überlegungen zu grundlegenden Beweiserleichterungen. Nach wie vor muss der Patient sowohl beweisen, dass die Behandlung fehlerhaft war, als auch die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für einen gesundheitlichen Schaden. Mehr denn je bleibt der Patient somit angewiesen auf eine faire Begutachtung durch medizinische Sachverständige und anwaltliche Beratung, die nicht nur fundierte juristische Kenntnisse, sondern auch ein medizinisches Basiswissen erfordert“ sagt Hertwig.

"Acht auf einen Streich" - Hohes Schmerzensgeld für Höllenqualen beim Kieferchirurgen

Urteil - Fotolia_24951989 © liveostockimages / Fotolia.comDas Landgericht Bremen hatte im April 2013 über eine Klage einer von unserer Sozietät vertretenen Patientin zu entscheiden, die von ihrem Zahnarzt zum Kieferchirurgen überwiesen wurde mit der Bitte, zur Vorbereitung einer langfristigen prothetischen Versorgung einen Schneidezahn und einen Backenzahn im Oberkiefer rechts zu entfernen. Dieser Operation hatte die Patientin schriftlich zugestimmt.

Tatsächlich sind ihr in einer (!) Sitzung insgesamt acht Zähne im Oberkiefer gezogen worden, die nach Auffassung des Kieferchirurgen nicht mehr erhaltungsfähig waren. Die schriftliche Zustimmung zu dieser exzessiven Operationserweiterung hat die Patientin nach ihrer Erinnerung erst am Ende der Operation geleistet, nach dem Vortrag des Kieferchirurgen während der Operation.

Urlaubsdauer und Altersdiskriminierung

Urteil - Fotolia_18497350 © Alexey Klementiev / Fotolia.comGrundsätzlich besitzt jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt vier Wochen gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz. Definiert sind dort - für die 6-Tage-Woche - 24 Werktage. Wird in einem Betrieb lediglich - wie in den meisten Ingenieurbüros inzwischen üblich - an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage.

Über diesen Mindesturlaub hinaus werden bereits seit Längerem zusätzliche Urlaubstage vereinbart. Derartige Regelungen finden sich nicht nur in individuellen Arbeitsverträgen, sondern insbesondere auch in Tarifverträgen.

In einer Reihe dieser Tarifverträge - insbesondere des öffentlichen Dienstes - gelten altersspezifische Urlaubsstaffelungen.

Diese hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr durch Urteil vom 20.03.2012 - Aktenzeichen 9 AZR 529/10 - als altersdiskriminierend kassiert.

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